Krankenkasse muss die Kosten einer Brustverkleinerung nicht tragen
Brustverkleinerung - Grosse Brüste sind keine Krankheit: Das hessische Landessozialgericht hat die Klage einer Frau auf Kostenübernahme abgewiesen, welche verlangt hatte, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung tragen solle.
Begründet wurde die Abweisung der Klage damit, dass große Brüste keine Krankheit seien und die gesetzliche Krankenkasse aus diesem Grund die bei einem Eingriff entstehenden Kosten für eine Brustverkleinerung nicht übernehmen müsse. Schließlich würden die Brüste keiner Beeinträchtigung unterliegen und wären auch nicht durch Unfall oder Fehlstellung entstellt.
Obwohl die Frau unter Schmerzen litt, ihre Situation sie psychisch belastete und Ärzte ihr zu einer Brustverkleinerung geraten hatten, beschloss das Gericht Muskelaufbau und Gewichtsreduktion als therapeutische Maßnahmen vorzuziehen.
Dass das Einklagen von Kostenübernahmen für Schönheits-OPs beim Landgericht Hessen nicht von Erfolg bestimmt ist, beweist auch ein ähnlicher Fall bei dem eine Frau angab psychisch unter ihren kleinen Brüsten zu leiden und eine Brustvergrößerung auf Kosten der Krankenkasse vornehmen lassen wollte. Auch dies wurde damals abgewiesen.
Gelesen bei beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 21. November 2008