Ohne Facharzt für Schönheitschirurgie zu sein, darf man auch für Schönheits-OPs werben
Jeder Arzt der keinen Facharzttitel besitzt, darf trotzdem für Schönheitsoperationen bzw. Eingriffe werben, die unter die Plastische Chirurgie fallen. Jedenfalls hat dies die Rechtsanwaltskammer in Oldenburg bestätigt und auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln verwiesen.
Das Urteil bezieht sich auf eine Anzeige in den Gelben Seiten in welcher ein Kieferchirurg für Schönheitsoperationen in der Rubrik "Plastische Chirurgie" geworben hatte. Eine Klage gegen diese Werbung, welche laut Kläger "den Eindruck erweckt bei dem Kieferchirurgen handele es sich um einen Facharzt", wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen. Die Begründung des Gerichts bezieht sich auf die Tatsache, dass jeder der in der Ärzterubrik der Gelben Seiten Ärzte sucht, egal ob sie nun einen Facharzttitel bzw. eine anderweitige Qualifikation besitzen oder nicht.
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