Plastische Chirurgie

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Narkose (Anästhesie)

Narkose (Anästhesie): Die Narkose (altgriechisch „In-Schlaf-Versetzen“) ist ein medikamentös herbeigeführter, kontrollierter Zustand der Bewusstlosigkeit. Dabei werden im gesamten Körper durch Lähmung des zentralen Nervensystems neben dem Bewusstsein sowohl die Schmerzempfindung, die Abwehrreflexe als auch die Muskelspannung abgeschaltet.

Die Narkose ermöglicht die Durchführung von besonders schmerzhaften oder anderweitig nicht vom Patienten tolerierten Prozeduren in der Human- und Veterinärmedizin.

Eine wissenschaftliche Beschreibung der Narkose lautet „pharmakologisch induziertes, reversibles Koma“. Die künstlich herbeigeführte Narkose bewirkt somit die zeitweilige, umkehrbare Funktionshemmung des zentralen Nervensystems (ZNS) mit Herbeiführung von Bewusstseinsverlust (Schlaf) und Ausschaltung des Schmerzempfindens (Analgesie). In vielen Fällen ist zusätzlich die schlaffe Lähmung der Willkür-Muskulatur erwünscht. Die Narkose geht mit einer Dämpfung der Reflexe einher.

Die Narkoselehre ist ein Teilgebiet der Anästhesiologie. Sie wird in Deutschland, wie in den meisten Industriestaaten, von speziell weitergebildeten Fachärzten durchgeführt (Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Anästhesist). In manchen Ländern allerdings übernimmt nichtärztliches Fachpersonal (in den USA Nurse Anaesthesists, in Schweden Anestesisjuksköterskor, in der Schweiz eidg. dipl. Anästhesiepflegefachperson HF) unter Verantwortung eines Anästhesisten die meisten Narkosen.

Die Durchführung einer Narkose ist bei verschiedenen medizinischen Eingriffen vorteilhaft:

1. Narkosen ermöglichen erst bestimmte medizinische Eingriffe. So sind schon mittlere Eingriffe in der Bauchhöhle kaum durchführbar ohne völlige Muskelerschlaffung – ein Zustand, der sich nur unter Narkose oder rückenmarksnaher Regionalanästhesie realisieren lässt.

2. Narkosen reduzieren das Risiko chirurgischer Eingriffe. Zur Frage nach dem Narkoserisiko gehört die Kenntnis, wie die Narkose ihrerseits das Risiko einer Behandlungsmaßnahme vermindert. Im Rahmen operativer Eingriffe müssen die Folgen des sog. Operationstraumas vom Anästhesisten behandelt werden. Aber auch schon durch Stressvermeidung kann die Narkose langfristige Gefährdungen des Patienten unterbinden. So führen beispielsweise stressbedingte Schädigungen atherosklerotischer Plaques durch Blutdruckanstiege auch Monate bis Jahre später zu Infarkten, Embolien und Schlaganfällen. Derartige desaströse Folgen einer OP können durch Narkose vermieden werden.

Planung der Narkose

Wie alle medizinischen Prozesse erfordert die Narkose nicht nur vom Arzt, sondern auch vom Patienten aktives Vorgehen.

Der Patient arbeitet mit dem Narkosearzt (Anästhesist) gemeinsam für seine Sicherheit. Besonders bei ambulanten Eingriffen in Narkose ist das medizinische Team auf die Kooperation des Patienten angewiesen.

Die Vorgehensweise muss in jedem Fall mit dem Anästhesisten abgesprochen werden. Dazu dient das präoperative Gespräch in der Praxis des niedergelassenen Anästhesisten oder in Krankenhäusern in einer speziellen Anästhesieambulanz. Der Patient erfährt hier vom Narkosearzt alles Wichtige zur bevorstehenden Narkose und erhält Antworten auf seine Fragen. Der Arzt beurteilt die Narkosefähigkeit und das Narkoserisiko. Gemeinsam mit dem Patienten wird die geeignete Narkoseart gewählt. Der Patient wird ausführlich über die Risiken der Narkose aufgeklärt und unterschreibt eine Einverständniserklärung. Wegen der dabei verordneten Prämedikation wurde diese präoperative Visite früher auch Prämedikationsgespräch genannt.

Die derzeitigen Empfehlungen über die Einnahme von Arzneimitteln im Zusammenhang mit Operation und Narkose sind komplex. In diesem Zusammenhang sind Medikamentenwirkung, Begleiterkrankungen und die Art von Operation und Narkose zu bedenken. Das betrifft ganz besonders Mittel gegen Bluthochdruck (arterielle Hypertonie), Antidiabetika und Mittel zur Beeinflussung der Blutgerinnung. Die Vorgehensweise muss deshalb ggf. schon im Vorfeld der Operation mit dem Anästhesisten abgestimmt werden.

Präoperative Nüchternheit

Bei der Allgemeinanästhesie (Narkose) wird das Bewusstsein des Patienten vorübergehend ausgeschaltet. Damit verbunden ist der Ausfall wichtiger Schutzreflexe wie z. B. Atemreflex, Würgereflex, Hustenreflex. Der Hustenreflex dient z. B. normalerweise dazu, die Luftröhre von Fremdkörpern oder Verschmutzungen freizuhalten. Um eine Aspiration, also das Eindringen von Mageninhalt in die Atemwege zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass der Magen leer ist. (siehe unten im Abschnitt Komplikationen). Bei Regionalverfahren sind immer auch Komplikationen denkbar, die eine Intubation, also das nachträgliche Herbeiführen einer Allgemeinanästhesie notwendig machen. Bei geplanten Operationen ist also auch für Regionalverfahren die präoperative Nüchternheit geboten. Bei Notfalloperationen kann die fehlende Nüchternheit ein Argument sein, ein Regionalverfahren zu bevorzugen, um dadurch die Aspirationsgefahr zu minimieren.

Sollte die Magenentleerung nicht durch besondere Erkrankungen gestört sein oder sprechen nicht andere Gründe dagegen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesisten in der betreffenden Leitlinie Folgendes:

Es ist erlaubt, bis sechs Stunden vor der Narkoseeinleitung eine Kleinigkeit zu essen und zu trinken (beispielsweise eine Scheibe Weißbrot mit Marmelade und ein Glas Milch).

Bis zu zwei Stunden vor der Narkose dürfen geringe Mengen (150–200 mL) einer klaren Flüssigkeit getrunken werden. Sie dürfen keine Partikel, Alkohol oder Fett enthalten. Erlaubt ist also z. B. klarer Apfelsaft oder Früchtetee, Mineralwasser, Tee und Kaffee. Das Getränk darf gezuckert sein, jedoch keine Milch enthalten. Es gibt auch geeignete industriell vorgefertigte Produkte. Auf keinen Fall dürfen in diesem Zeitraum trübe Flüssigkeiten oder gar Milch eingenommen werden. Diese Getränke, bei denen es sich um Emulsionen handelt, unterliegen den Regeln für feste Nahrung (6-Stunden-Regel, siehe oben).

Notwendige Medikamente können bis kurz vor Narkosebeginn mit einem kleinen Schluck Wasser eingenommen werden.

Die Rolle des Rauchens wurde früher kontrovers beurteilt. Im Allgemeinen wurde früher empfohlen, sechs Stunden vor der Operation auch das Rauchen zu unterlassen, da durch die Nikotinaufnahme die Magensäureproduktion angeregt sei. Dem entsprechend galt der Magen durch die Füllung mit saurem Magensaft nicht mehr als leer. Die abschließende Entscheidung, ob unmittelbar nach dem Rauchen eine Narkose möglich ist, trifft der Narkosearzt.

Für das Kaugummikauen galt ebenfalls eine 6-Stunden-Verbotsregel.

Kinder-Anästhesie: Neugeborene und Säuglinge können bis vier Stunden vor Narkosebeginn gestillt werden oder Flaschennahrung erhalten. Bis eine Stunde vor der Narkose können Säuglinge geringe Mengen einer klaren Flüssigkeit trinken (beispielsweise klaren Apfelsaft, leicht gezuckerten Früchtetee, Wasser).
Nachfüllen eines flüssigen Narkosegases in den Verdampfer eines Narkosegeräts
Narkosegerät mit Überwachung

Aufgaben des Anästhesisten

Der Anästhesist versetzt den Patienten durch Dämpfung oder Unterdrückung von Bewusstsein und Schmerzempfindung in einen Zustand, in dem höchst traumatische Prozeduren ohne Schaden toleriert werden können (siehe Abschnitt Ziele).

Die natürliche Atmung ist dabei sowohl durch den Eingriff aber oft auch durch die Narkose selbst beeinträchtigt. Der Anästhesist hat somit für eine ausreichende Atmung (d. h. Sauerstoffversorgung) des Patienten zu sorgen. So muss er ständig die Atmung des betäubten Patienten überwachen, die Atemwege offenhalten (siehe Abschnitt Sicherung der Atemwege) und ggf. für Beatmung sorgen.

Für die Durchführung der Narkose benötigt der Anästhesist technische Hilfsmittel. Mit einem Narkosegerät (Abb.) kann er den Patienten beatmen und neben Sauerstoff auch gasförmige und verdampfbare Narkosemittel (siehe Abschnitt Narkotika) zuführen. Injizierbare Narkosemittel werden oft mit speziellen programmierbaren Spritzenpumpen verabreicht.

Es ist Aufgabe des Anästhesisten, durch permanente Überwachung Zustandsänderungen und Normabweichungen des Patienten zu erfassen, die sich oft durch die eigentliche Behandlung (zum Beispiel Blutverlust durch eine Operation) ergeben. Es gibt dazu ein umfangreiches Programm an Überwachungsmaßnahmen (siehe Abschnitt Überwachungsmaßnahmen).

Der Anästhesist interpretiert die Beobachtungen und Messergebnisse und verfügt im Notfall über geeignete Maßnahmen, um aufgetretene Störungen im Zustand des Patienten zu korrigieren (beispielsweise durch Bluttransfusion).

Eine Narkose umfasst also:

1. Narkosedurchführung
2. Sicherstellung der Atmungsfunktion
3. Überwachung des Patienten
4. Therapie von Störungen

Operationen werden heute in Teamarbeit durchgeführt. Während sich die Arbeit von Operateuren auf die Durchführung des Eingriffes konzentriert, sind für die Narkose und lebenserhaltende Maßnahmen Anästhesist und Anästhesiepfleger zuständig.

Vor jeder Anästhesie ist eine Untersuchung des Patienten durch den Anästhesisten erforderlich. Danach wird der Patient über Art und Risiko des vorgeschlagenen Anästhesieverfahrens aufgeklärt. Stehen unterschiedliche Verfahren (z. B. Narkose oder Regionalanästhesie) zur Wahl, so ist der Wunsch des Patienten zu berücksichtigen. Anschließend leistet der Patient seine schriftliche Einwilligung in das Verfahren. Die Patientenaufklärung muss bei stationären Wahleingriffen spätestens am Vorabend der geplanten Operation erfolgen. Bei ambulanter Narkosedurchführung ist hingegen die Aufklärung am Tag des Eingriffes erlaubt.

Diese Infos basieren auf dem Artikel Vollnarkose aus Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels verfügbar.