Schönheitsoperation
Schönheitsoperation werden immer beliebter und verhelfen jungen und älteren Menschen zu einem besseren Aussehen und mehr Zufriedenheit. Die absichtliche Veränderung von Körperteilen aufgrund verschiedenster Schönheitsideale ist schon so alt wie die Menschheit selbst. Dennoch steht die Schönheitschirurgie heutzutage oft in der Kritik und polarisiert unsere Gesellschaft. Auffällig ist dies an fortwährenden Diskussionen in der Öffentlichkeit. Jedem Menschen gefällt ein schöneres und attraktiveres Aussehen, jedoch können Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden und oft wird betont, dass Schönheit im Auge des Betrachters liegt.
Eine Schönheitsoperation ist grundsätzlich ein chirurgischer Eingriff welcher aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist, sondern dazu dient bestimmte Körperteile so zu verändern, dass sie als „schöner“ wahrgenommen werden. Das Fehlen einer Notwendigkeit für eine Operation wird in der Medizin damit umschrieben, dass keine „Indikation“ vorliegt, d.h. es liegt keine Erkrankung oder Verletzung vor. Ein Eingriff verspricht keine körperlichen Vorteile, sondern dient einzig der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes. Dennoch kann ein attraktiveres Aussehen das Selbstbewusstsein steigern, mehr Selbstzufriedenheit bewirken und auch größere Chancen bei der Partnersuche ermöglichen.
In der Medizin gilt die Schönheitschirurgie nicht als eigenes Fachgebiet, sondern als Plastische Chirurgie, welche in das Fachgebiet der Chirurgie gehört. Die Plastische Chirurgie unterteilt sich in Ästhetische Chirurgie, Verbrennungschirurgie, Rekonstruktive Chirurgie, Urogenitale Chirurgie und Handchirurgie. Aufgrund des oftmaligen Fehlens einer Notwendigkeit und dem alleinigen Ziel der persönlichen Verschönerung und Steigerung des Selbstwertgefühles ist vor jeder Schönheitsoperation eine Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen vorgeschrieben sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient erforderlich. Dieses Beratungsgespräch hat eine besondere Stellung in der Schönheitschirurgie, da besprochen wird in wie weit eine gewünschte Operation durchführbar ist und welche Risiken für den Patienten bestehen. Des Weiteren müssen sich Chirurg und Patient genau über die ästhetischen Aspekte bzw. die Ziele des Eingriffes unterhalten, damit ein formal befriedigendes, ästhetisches Ergebnis möglich ist. Vor der Operation werden alle Einzelheiten über die sich Chirurg und Patient geeinigt haben in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
Neben den Fachärzten für Plastische Chirurgie werden aber auch immer mehr Ärzte aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Hals-Nasen-Ohrenkunde oder Gynäkologie, in der Schönheitschirurgie tätig. Bis heute gibt es keine fachliche Ausbildung oder den medizinisch anerkannten Begriff des Schönheitschirurgen. Plastische Chirurgen werden hauptsächlich in der wiederherstellenden Chirurgie (z.B. Unfallverletzungen wie Verbrennungen oder angeborenen Missbildungen) ausgebildet. Der Bereich der ästhetischen Chirurgie entspricht nur einem kleinen Teil dieser Ausbildung und Ärzte aus anderen Bereichen haben diese Kenntnisse durch Aus- und Weiterbildungen erworben, die eigentlich nicht zu Ihrem Gebiet gehören. Aus diesem Grunde ist es nicht ungewöhnlich Gesichtsoperationen vom Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Brustoperationen vom Gynäkologen und Fettabsaugungen und Laserbehandlungen vom Dermatologen angeboten zu bekommen.
Weitere Informationen finden Sie hier in unserem Ratgeber:
2. Gründe für eine Schönheitsoperation
3. Risiken von Schönheitsoperationen
