Schönheitsoperationen im Ausland 2

Bei der Betrachtung der Operationskosten muss auch bedacht werden, welche Kosten zusätzlich entstehen könne, wie z.B. für Medikamente, Unterkunft, Verpflegung, etc. In diesem Zusammenhang muss man sich auch bewusst machen, dass trotz der geringen Komplikationsrate während, kurz und auch lange nach der Operation Probleme auftauchen können. Wenn man nahe an der Grenze wohnt und einem häufiges Fliegen oder Fahren keine Probleme bereitet kann man natürlich schnell bei einem ausländischen Arzt vor Ort sein. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass man weder weiß wie viele Besuche notwendig sein werden und wie dies den eigenen Kosten- oder Zeitrahmen belasten könnte. Auch das Reisen nach einer Brust-op und anderen Eingriffe ist eigentlich strengstens untersagt (Nachbehandlung einer Schönheitsoperation). Des Weiteren ist unklar welche anderen Krankheiten als Folge von Komplikationen entstehen können und wie die eigene Krankenkasse zur Behandlung dieser steht. Der ausländische Arzt muss mindestens über eine Vereinbarung mit einem deutschen Arzt verfügen der sich nach der Operation um einen kümmern kann. Zu aller letzt muss bedacht werden, dass bei einer misslungenen Operation es fast unmöglich sein wird Schadensersatzansprüche im Ausland geltend zu machen.